Verarbeitungszeit
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Verarbeitungszeiten

Bauzeit und Baukosten von Mauerwerksbauten werden im Wesentlichen beeinflusst von dem Aufwand für die Herstellung des Mauerwerks. Um dem Planer, dem Bauausführenden und dem Arbeitsvorbereiter eine Hilfe an die Hand zu geben, wurde ein von den Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft erarbeitetes Handbuch Arbeitsorganisation Bau herausgegeben. Hierin sind u.a. Verarbeitungszeiten (Arbeitszeit-Richtwerte) für die Erstellung von Mauerwerk aus Porenbetonsteinen angegeben. Die hierin angegebenen Werte basieren auf Zeitstudien auf Baustellen und enthalten die mit den Tarifvertragsparteien vereinbarten Zuschläge. Die Arbeitszeit-Richtwerte sind Mittelwerte; sie sind gegebenenfalls den baustellenspezifischen Arbeitsbedingungen anzupassen.

In den Arbeitszeit-Richtwerten ist enthalten:

Bereitstellen von Dünnbettmörtel, Steinen und Arbeitsgerüsten sowie          Mauern (Mauerwerk einmessen und anlegen, Steine trennen, Mörtelauftrag, Steine ausrichten, Arbeitsgeräte umbauen, Arbeitsplatz grob reinigen, Restmaterial und Arbeitsgerüste abtransportieren.

Der Transport von Material und Arbeitsmitteln von und zur Baustelle sind in den Arbeitszeiten nicht enthalten. Die Richtzeiten basieren bei Plansteinen auf einer Arbeitsgruppe von 3 Maurern und 1 Helfer / Kranfahrer.

In den nachfolgenden Tabellen 1 und 2 sind ARH-Richtzeiten in Anlehnung an das Handbuch Arbeitsorganisation Bau für volles und gegliedertes LEMGA Porenbeton- mauerwerk aufgeführt. Die Stoßfugen des Mauerwerks sind unvermörtelt.               Bei der Vermörtelung der Stoßfugen bei nicht tragenden inneren Trennwänden aus LEMGA Planbauplatten sind die ARH-Richtzeiten um 0,05 h/m² heraufzusetzen.

Tabelle 1:ARH-Richtzeiten für Porenbeton-Mauerwerk nach DIN 1053-1 aus LEMGA Plansteinen

1) Unter Berücksichtigung von Abladen mit Kran und Umstapeln  2) Zulagen für Mindermengen bis 15 m³ und Wandhöhen über 3 m

Tabelle 2: ARH-Richtzeiten für Porenbeton-Mauerwerk nach DIN 4103-1 und DIN 1053-1 aus LEMGA Planbauplatten

1) Unter Berücksichtigung von Abladen mit Kran und Umstapeln  3) Zulagen für Mindermengen bis 15 m² und Wandhöhen über 3 m

 

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